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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)



Die Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) startet am 1. Januar 2023

 

Ab dem 01.01.2023 hat der gelbe Zettel ausgedient. Die Gehaltsstelle der HU ruft dann die Arbeits­unfähigkeits­daten erkrankter Mitarbeitender grundsätzlich elektronisch bei deren Krankenkasse ab.

 

Für wen gilt das Verfahren?

Die eAU gilt ausschließlich für gesetzlich Krankenversicherte.

 

Wann bleibt es beim Papierverfahren?

Das neue Verfahren gilt bisher nicht für:

  • Privat krankenversicherte Arbeitnehmer
  • Zeiten von Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahmen
  • Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch Privatärzte, Ärzte im Ausland, Physio- sowie Psychotherapeuten
  • Erkrankungen eines Kindes

 

Wie melde ich mich krank? 

Eine Krank- oder Unfallmeldung sowie die voraussichtliche Abwesenheit muss auch weiterhin unverzüglich (spätestens zu Beginn der Kernzeit/ vor Beginn der vereinbarten Arbeitszeit), telefonisch und persönlich bei der/ dem unmittelbaren Vorgesetzten erfolgen.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage (das schließt auch Samstage und Sonntage ein), sind Sie zusätzlich verpflichtet, diese ärztlich feststellen zu lassen.

Anschließend teilen Sie Ihrer bzw. Ihrem Vorgesetzten mit

  1. wann der Arzt die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat
  2. die Dauer der Arbeitsunfähigkeit

Diese beiden Angaben sind notwendige Voraussetzung für den Abruf bei der Krankenkasse!

Bitte übermitteln Sie dabei Ihre –neue- SAP-Personalnummer, um die Zuordnung in der Gehaltsstelle zu erleichtern. Die neue Personalnummer finden Sie ab Januar 2023 auf Ihrer Entgeltabrechnung.

 

Wie geht es weiter?

Die Erfassung und Weiterleitung der Arbeitsunfähigkeit an das Referat Gehaltsstelle erfolgt weiterhin dezentral durch die entsprechenden Verantwortlichen unter Verwendung der Krankmeldungsvorlage. Bitte die –neue- SAP-Personalnummer mit angeben, wenn bekannt.

Die Gehaltsstelle ruft anschließend diese Krankmeldung gezielt elektronisch bei Ihrer Krankenkasse ab.

 

Welche Daten werden übermittelt?

Die Krankenkassen senden nach der elektronischen Anfrage folgende Daten an die Gehaltsstelle:

  • Namen des Beschäftigten
  • Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit
  • Datum der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
  • Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung
  • Angabe, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Arbeitsunfähigkeit auf einem Arbeitsunfall oder sonstigen Unfall oder auf den Folgen daraus beruht

 

Und wenn die Krankheit weiter andauert?

Dauert die Arbeitsunfähigkeit über den ursprünglich mitgeteilten Zeitpunkt an,

beginnt der Prozess von vorn:

  1. Mitteilung an Vorgesetzte :
  2. wann hat der Arzt die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit festgestellt
  3. die festgestellte Dauer der Arbeitsunfähigkeit
  4. Weiterleitung an dezentrale Zeitbeauftragte
  5. Weiterleitung an Gehaltsstelle
  6. Anfrage der konkreten AU bei der Krankenkasse
  7. Rückmeldung der Zeiten von der Krankenkasse
  8. Feststellung des (weiteren) Lohnfortzahlungsanspruchs durch die Gehaltsstelle

 

Was passiert, wenn die Übertragung wegen Internet-Problemen scheitert? 

 

Bei einer länger andauernden Störung druckt die Arztpraxis Ihnen Ersatz-Bescheinigungen für die Krankenkasse und den Arbeitgeber aus.

Diese müssen Sie dann selbst einreichen.

Bitte übersenden Sie uns nur die Arbeitgeberbescheinigung, da die Bescheinigung für die Krankenkasse auch Angaben zur Art der Erkrankung enthält!

 

Gesundmeldung nach der Genesung

HU Mitarbeitende sind weiterhin verpflichtet, sich bei Wiederantritt der Tätigkeit unverzüglich bei der/dem Vorgesetzten anzumelden. Diese/r wiederum muss die zuständige Sachbearbeitung der jeweiligen Organisationseinheit über die Gesundmeldung informieren. Von dort erfolgt dann die Meldung an die Gehaltsstelle. Eine Verzögerung in dieser Meldekette kann unter Umständen zu Verzögerungen der Gehaltszahlung führen.

 

Wo kann ich mich weiter informieren?

Weiterführende Informationen zur Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) erhalten Sie beim - GKV-Spitzenverband (https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/digitalisierung/eau_1/s_eau.jsp)

oder Sie wenden sich an Ihre Krankenkasse.

 

Erklärvideos:

IKK:  https://www.youtube.com/watch?v=thvmHi2tuZs

TK:  https://www.youtube.com/watch?v=gmT5tpg142M