Humboldt-Universität zu Berlin - Haushaltsabteilung

Rechnungsbearbeitung

Auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung von Berlin wurden an der Humboldt-Universität zu Berlin für die Bearbeitung von Rechnungen durch die Organisationseinheiten und deren Zahlbarmachung Festlegungen getroffen.

Die konkreten Bestimmungen für die Humboldt-Universität zu Berlin sind in den "Festlegungen zur Bearbeitung von Rechnungen, Zahlungsanordnungen, zur Anordnung und Abrechnung von Abschlagsvorauszahlungen sowie zur Arbeit mit den DV-Listen an der Humboldt-Universität zu Berlin" geregelt und  in der HU-Information 02/2002 vom 25.01.2002 veröffentlicht.

Diese Festlegungen werden derzeitig überarbeitet und im Juni 2016 neu veröffentlicht.