Humboldt-Universität zu Berlin - Haushaltsabteilung

SEPA

Überweisungen nur noch mit IBAN und ggf. BIC

 

Mit der Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs in Europa (SEPA - Single Euro Payments Area bzw. Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) haben die IBAN -International Bank Account Number- und der BIC –Bank Identifier Code- die in Deutschland bislang verwendete Bankleitzahl und Kontonummer ersetzt.

Die zweijährige Übergangszeit, in der für Privatpersonen noch die Angabe von Bankleitzahl und Kontonummer möglich war, ist zum 31.01.2016 abgelaufen.

 

Somit ist sicherzustellen,

  • dass die in den Organisationseinheiten verwendeten Dokumente bzw. eigenen Vorlagen in Bezug auf die Bankverbindung kontrolliert und ausschließlich noch IBAN und BIC verwendet werden. Dies betrifft insbesondere Rechnungen und Kopfbögen,
  • auf Kassenanordnungen IBAN und BIC einzutragen sind, soweit das jeweilige nationale Banksystem nach diesem Standard arbeitet.

     

    Für Überweisungen innerhalb Deutschlands kann dabei die Angabe des BIC entfallen.

    Bei allen anderen Überweisungen in die SEPA-Zone ist unabhängig von den Regelungen der EZB aufgrund der Anforderungen von FSV die Angabe des BIC auch weiterhin erforderlich.

    Bei Überweisungen in Länder ohne IBAN kann weiterhin mit Kontonummern gearbeitet werden. Dies betrifft vor allem Fremdwährungen. Besitzt das begünstigte Geldinstitut einen BIC, so ist dieser anzugeben. Ansonsten ist die vollständige Postanschrift der Bankfiliale, bei der das Konto des Empfangsberechtigten geführt wird, einzutragen.

     

    Ab 01.03.2016 werden Kassenanordnungen, die mit den alten und nunmehr überholten Bankleitzahlen und Kontonummern in der Haushaltsabteilung, Referat Kasse (IV B) eingereicht werden, nicht mehr verarbeitet und an die Organisationseinheiten zurückgesandt.

    Die auf der Homepage der Haushaltsabteilung bereitgestellten Vorlagen der Auszahlungsanordnung sind dementsprechend angepasst worden.