Bescheinigungen
Durch die Lohn- und Gehaltsstelle werden folgende Bescheinigungen erstellt:
- Arbeitsbescheinigung gem. § 312 SGB III
- Bescheinigung Arbeitslosenhilfe § 315 SGB III
- Bescheinigung Wohngeld § 25 WoGG
- Verdienstbescheinigung für Gerichte "Zeugenschaftliche Auskunft über Arbeitseinkommen an Gerichte"
- Einkommenserklärung für den Sozialen Wohnungsbau
- Verdienstbescheinigung gem. § 116 Bundessozialhilfegesetz (Sozialhilfe)
- Verdienstbescheinigung für Unterhaltsvorschuss- und Vormundschaftsangelegenheiten
- Arbeitgeberbescheinigung zum Erziehungsgeldantrag
- Verdienstbescheinigung zur Berechnung von Leistungen nach §§ 5, 7, 7a und 13 USG - Wehrdienst
- Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Mutterschaftsgeld
- Arbeitgeberbescheinigung zur Verdienstausfallentschädigung nach § 13 Unterhaltssicherungsgesetz (USG)
- Bescheinigung über Nebeneinkommen nach § 313 SGB III
- Verdienstbescheinigung zur Berechnung von Kranken-/Versorgungs-/Verletzten-/Übergangsgeld
- Verdienstbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes
- Ausbildungsbescheinigung zur Vorlage beim Arbeisamt
- Bescheinigung für die Fortdauer bzw. das Ende der Ausbildung
- Entgeltbescheinigung für Altersrente nach § 194 SGB VI zur Vorlage bei der BfA / LVA
- Verdienstbescheinigung ALG II