
Zusatzversorgung
Grundsätzlich sind die Beschäftigten der HU -wie generell im öffentlichen Dienst- in der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) pflichtversichert. Ausnahmen sind hier beim befristeten wissenschaftlichen Personal (VBL extra Wissenschaftler) unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Informationen zur Pflichtversicherung können Sie der nachfolgenden Broschüre "VBL klassik" oder direkt der Homepage der VBL entnehmen.
Hier finden Sie Informationen zur „Riester-Förderung“ für Arbeitnehmerbeiträge zur Pflichtversicherung bei der VBL-Ost.
Informationen / Rundschreiben
- Informationen zur Pflichtversicherung bei der VBL (PDF)
- VBL Information für neu eingestellte Beschäftigte (PDF)
- VBL Information für neu eingestellte Beschäftigte (Basic Facts about Pension Insurance for New Employees) PDF
- Riester-Förderung für Arbeitnehmerbeiträge zur Pflichtversicherung bei der VBL-Ost (PDF)