
Familienzuschlag
Der Familienzuschlag ist Bestandteil der Besoldung der Beamtinnen und Beamten. Abhängig vom Familienstand (z.B. verheiratet = Familienzuschlag Stufe 1) und der Anzahl der Kinder ergibt sich die Gesamthöhe des Familienzuschlags.
Die Festsetzung bei Beamten ohne Kindergeldanspruch erfolgt durch die Personalstelle für Beamte, bei Beamten mit kindergeldberechtigten Kindern durch das Sachgebiet "Familienbezogene Entgelte" im Referat Gehaltsstelle.
Hinweis: Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet jede eingetretene Veränderung des Familienstandes bzw. jede Veränderung, die sich auf die Höhe des Familienzuschlages auswirken könnte, umgehend schriftlich anzuzeigen.