Zollangelegenheiten
Auch Universitäten haben auf die Einhaltung von Zollbestimmungen umfangreich zu achten.
Vor allem geht es dabei um die korrekte Zahlung möglicher Einfuhrumsatzsteuern, die bei Einfuhren aus DRITTLÄNDERN (also außerhalb der EU, aber auch z.B. Schweiz) anfallen.
Für die Einfuhrumsatzsteuer gelten die Vorschriften für Zölle sinngemäß, § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 Abs. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG).
Folgende Zuständigkeiten sind an der HU Berlin in diesem Zusammenhang festgelegt:
Generelle Anfragen zum Zollverfahren werden durch die Technische Abteilung, Referat Infrastruktureller Service beantwortet. Hier ist die Leiterin des Postdiensts, Frau Marion Böttger, Ihre Ansprechpartnerin.
Bei zentralen Einkaufsprozessen, die durch das Referat Beschaffung der Technischen Abteilung ausgelöst und betreut werden, verbleiben alle relevanten Unterlagen auch dort. Ansprechpartner ist der Referatsleiter Helmut Recknagel.
Besonderer Augenmerk ist bei dezentralen Beschaffungen zu legen, also bei Einkäufen OHNE Beteiligung des Referats Beschaffung.
Hier obliegt die Nachweis- und Aufbewahrungspflicht sowie die Vollständigkeit notwendiger Unterlagen (Bestellschein, Lieferschein, Rechnung, Steuerbescheid, Zollunterlagen) den jeweiligen dezentralen Verwaltungen.