Hinweise zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen
Für die Ausstellung von Spendenbescheinigungen für Sach- und Geldzuwendungen wird um Beachtung folgender Hinweise gebeten, die IV AbtL (komm.) mit Runschreiben vom 07.03.2019 zu "Spendenbescheinigungen und formlose Bestätigungen" zusammengefasst hat.
Sie finden die Erläuterungen zu Spendenbescheinigungen auch auf unserer WEB-Site unter Steuern & Abgaben --> Sponsoring und Spenden.
Ihr Team der Haushaltsabteilung