Humboldt-Universität zu Berlin - Haushaltsabteilung

Selbstbewirtschaftungsmittel

Den Fakultäten und sonstigen Organisationseinheiten der Humboldt-Universität zu Berlin können im beschränkten Umfang Selbstbewirtschaftungsmittel zur Leistung von Barzahlungen zur eigenverantwortlichen Verwaltung zugewiesen werden.

Haushaltsrechtliche Grundlage dafür ist die Anlage 2 AV zu § 34 (PDF) der Landeshaushaltsordnung.

Die Zuweisung, Verwaltung und Abrechnung von Selbstbewirtschaftungsmitteln an der Humboldt-Universität zu Berlin ist in den "Festlegungen zur Verwaltung von Selbstbewirtschaftungsmitteln an der Humboldt-Universität zu Berlin" (PDF), veröffentlicht in der HU-Information 02/2002 vom 25.01.2002, geregelt.