Humboldt-Universität zu Berlin - Haushaltsabteilung

Zweckgebundene Finanzierungen

Zur Abgrenzung von Finanzierungen aus den konsumtiven und investiven Zuweisungen für die HU (für hoheitliche Aufgaben) wurde mit dem Kapitel 03098 eine gesonderte Nachweisführung für zweckgebundene Finanzierungen geschaffen.

Auch aufgrund der veränderten Hochschulbesteuerung werden hier vor allem die Aufgaben und Finanzierungen nachgewiesen, die nicht-hoheitlicher Art sind und in Betrieben gewerblicher Art (BgA) steuerlich betrachtet und abgerechnet werden.


Zudem sind die Anforderung der Trennungsrechnung zu beachten. Bitte beachten Sie dafür die Hinweise des Referats Finanzcontrolling (IX)


An der HU werden hier auch die Finanzierungen aus Kooperationsverträgen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen (S-Professuren) abgerechnet.

Aspekte der Trennungsrechnung werden im Projektteam Trennungsrechnung, Ansprechpartner Frau Dr. Grit Mühler, vorgeprüft.


Die steuerlichen Aspekte werden von der Stabsstelle Steuern betrachtet.